Um die historisch wertvolle Bausubstanz zu schützen, gelten für das Quartier bereits seit 1996 einige besondere gesetzliche Regeln. So dürfen zum Beispiel ohne bezirkliche Genehmigung die bestehenden Gebäude nicht abgerissen oder umgebaut werden. Auch eine veränderte Nutzung, zum Beispiel eine Gastronomie in einem ehemaligen Ladengeschäft, muss erst genehmigt werden.
Seit 2016 ist das Quartier Schillerpromenade auch Milieuschutzgebiet. Damit soll verhindert werden, dass sich die Zusammensetzung der dort lebenden Menschen aufgrund teurer Umbaumaßnahmen,Veränderungen der Wohnungsgrundrisse oder der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verändert. Beabsichtigte Maßnahmen zur Renovierung oder Umbau müssen genehmigt werden. Verhindert werden sollen Wertsteigerungen der Immobilien um somit höhere Mieten zu rechtfertigen.